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Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, kann die Bestände des TWA benutzen. Bei Hinterlegungen von Beständen über einen Depositalvertrag hat neben der Geschäftsführung des TWA auch der zuständige Hinterleger der Benutzung zuzustimmen.

Vor der Benutzung reicht der Benutzer einen ausgefüllten Benutzungsantrag, der möglichst präzise das Benutzungsanliegen schildert, ein. Die Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten ist dabei zu beachten.

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30.01.2024
Die Newsletter Neujahrsedition ist da!
Liebe Mitglieder, Freunde und Freundinnen des TWA e. V., das neue Jahr ist bereits mit Siebenmeilenstiefeln vorangeschritten und wir hoffen,
12.01.2024
Mitgliederversammlung des TWA e.V.
Liebe Mitglieder des TWA e. V., ein Rauch verweht, ein Wasser verrinnt, eine Zeit vergeht, eine neue beginnt. Dieser Satz
12.10.2023
Regionaler Erfahrungsaustausch der Wirtschaftsarchivare Sachsen und Thüringens
Sehr geehrte Archivare und Archivarinnen, am Mittwoch, dem 25. Oktober 2023 findet in der Zeit von 11-16 Uhr, in der

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